Klasse A

Motorradklasse - Führerscheinklasse A

Klasse AM - Beschreibung

Kleinkrafträder

  • Zweirädrige Kleinkrafträder auch (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer maximalen Nennleistung bis 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h 
  • Hubraum nicht mehr als 50 cm³ 
  • maximale Nennleistung von nicht mehr als 4 kW 
  • Leermasse nicht mehr als 350 kg
Kleinkrafträder-Klasse AM
 

Ausbildungsfahrzeug

Fahrzeug

Roller

Marke/Typ


Baujahr


Leistung in kW (PS)


Leermasse


Gesamtgewicht


Ausstattung



Klassenvorgaben

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine

Befristung:

auf 15 Jahre

Einschluss der Klasse:

keine

Mindestalter:

16 Jahre in Sachsen-Anhalt; Sachsen und Thüringen Versuchsweise auf 15 Jahre abgesenkt

Ärztliche Untersuchung:

nur Sehtest

Antragstellung:

fünf bis sechs Monate vor Mindestalter

Erforderliche Antragsunterlagen:

Personalausweis,
biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste Hilfe
Antragsgebühren

Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung
12 x 90 min Grundstoff
2 x 90 min klassenspezifischer Stoff AM
Bei Erweiterung
6 x 90 min Grundstoff
2 x 90 min klassenspezifischer Stoff AM

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff AM
Zulässige Fehlerpunkte: 10
Bei Erweiterung:
10 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff AM
Zulässige Fehlerpunkte: 6
Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden

Ablegen der theoretischen Prüfung:

drei Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktischer Unterricht besteht aus einer Grundausbildung ohne die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrstunden):

Bei der Grundausbildung ist keine Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben, die benötigte Anzahl von Fahrstunden richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Ablegen der praktischen Prüfung:

einen Monat vor Erreichen des Mindestalters Prüfungsdauer: 45 Minuten Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden


Klasse A1 - Beschreibung

Leichtkrafträder

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Verhältnis Leistung zur Leermasse max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max.15 kW
Leichtkrafträder - Klasse A1
 

Ausbildungsfahrzeug

Fahrzeug

Motorrad A1

Marke/Typ

Honda CRB 125

Baujahr

2010

Leistung in kW (PS)

10 (13,6)

Leermasse

127

Gesamtgewicht

307

Ausstattung



Klassenvorgaben

Vorbesitz einer Fahererlaubnis:

keine

Befristung:

auf 15 Jahre

Einschluss der Klasse:

AM

Mindestalter:

16 Jahre

Ärztliche Untersuchung:

nur Sehtest

Antragstellung:

fünf bis sechs Monate vor Mindestalter

Erforderliche Antragsunterlagen:

Personalausweis,
biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste Hilfe (1 Tag a 9 Unterrichtsstunden)
Antragsgebühren

Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung
12 x 90 min Grundstoff
4 x 90 min klassenspezifischer Stoff A1
Bei Erweiterung
6 x 90 min Grundstoff 4 x 90 min klassenspezifischer Stoff A1

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen Grundstoff 10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1
Zulässige Fehlerpunkte: 10
Bei Erweiterung:
10 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1
Zulässige Fehlerpunkte: 6

Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden

Ablegen der theoretischen Prüfung:

drei Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktischer Unterricht besteht aus einer Grundausbildung ohne die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrstunden):

Bei der Grundausbildung ist keine Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben, die benötigte Anzahl von Fahrstunden richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die besonderen Ausbildungsfahrten sind:

5 Fahrstunden Überland auf Bundes-oder Landstraßen
4 Fahrstunden Autobahn oder Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Ablegen der praktischen Prüfung:

einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden


Klasse A2 - Beschreibung

Leistungsbeschränkte Motorräder

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Nennleistung bis 35 kW (48 PS) Verhältnis Leistung zur Leermasse max. 0,2 kW/kg
Leistungsbeschränkte Motorräder - Klasse A2
 

Ausbildungsfahrzeug

Fahrzeug

Motorrad beschränkt

Marke/Typ

Honda CBF 600

Baujahr

2009

Leistung in kW (PS)

35 (48)

Leermasse

218

Gesamtgewicht

417

Ausstattung



Klassenvorgaben

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

keine

Befristung:

auf 15 Jahre

Einschluss der Klasse:

AM und A1

Mindestalter:

18 Jahre

Ärztliche Untersuchung:

nur Sehtest

Antragstellung:

fünf bis sechs Monate vor Mindestalter

Erforderliche Antragsunterlagen:

Personalausweis,
biometrisches Passfoto,
Erste Hilfe (1 Tag a 9 Stunden)
Antragsgebühren

Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung
12 x 90 min Grundstoff
4 x 90 min klassenspezifischer Stoff A2
Bei Erweiterung
6 x 90 min Grundstoff
4 x 90 min klassenspezifischer Stoff A1
Bei Erweiterung von A1 
länger als zwei Jahre auf A2

ohne Theorie Ausbildung und
ohne Theorie Prüfung

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen Grundstoff 
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2
Zulässige Fehlerpunkte: 10

Bei Erweiterung: 
10 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A2
Zulässige Fehlerpunkte: 6

Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden.

Ablegen der theoretischen Prüfung:

drei Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktischer Unterricht besteht aus einer Grundausbildung ohne die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrstunden):

Bei der Grundausbildung ist keine Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben, die benötigte Anzahl von Fahrstunden richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die besonderen Ausbildungsfahrten sind:

5 Fahrstunden Überland auf Bundes-oder Landstraßen
4 Fahrstunden Autobahn oder Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Erweiterung von A1 länger als zwei Jahre auf A2
keine besonderen Ausbildungsfahrten 

Ablegen der praktischen Prüfung Ersterwerb:

einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 60 Minuten

Ablegen der praktischen Prüfung Erweiterung von A1 länger als zwei Jahre:

einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer: 60 Minuten
Bei Erweiterung von A1 länger als zwei Jahre auf A2
Prüfungsdauer: 40 Minuten
Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden.


Klasse A - Beschreibung

Leistungsunbeschränkte Motorräder

  • Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw
Kleinkrafträder-Klasse AM
 

Ausbildungsfahrzeug

Fahrzeug

Motorrad unbeschränkt

Marke/Typ

Honda CBF 600

Baujahr

2009

Leistung in kW (PS)

57(78)

Leermasse

218

Gesamtgewicht

417

Ausstattung



Klassenvorgaben

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

keine

Befristung:

auf 15 Jahre

Einschluss der Klasse:

AM, A1 und A2

Befristung:

auf 15 Jahre

Einschluss der Klasse:

AM, A1 und A2

Mindestalter:

24 Jahre (20 Jahre bei Vorbesitz der 
Klasse A2 länger als zwei Jahre)

Ärztliche Untersuchung:

nur Sehtest

Antragstellung:

fünf bis sechs Monate vor Mindestalter

Erforderliche Antragsunterlagen:

Personalausweis,
biometrisches Passfoto,
Sehtest,
Erste Hilfe (1 Tag a 9 Stunden)
Antragsgebühren

Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung
12 x 90 min Grundstoff
2 x 90 min klassenspezifischer Stoff AM
Bei Erweiterung
6 x 90 min Grundstoff
2 x 90 min klassenspezifischer Stoff AM

Prüfungsfragen:

Bei Ersterteilung:
20 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff AM
Zulässige Fehlerpunkte: 10
Bei Erweiterung:
10 Fragen Grundstoff
10 Fragen klassenspezifischer Stoff AM
Zulässige Fehlerpunkte: 6
Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden

Ablegen der theoretischen Prüfung:

drei Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktischer Unterricht besteht aus einer Grundausbildung ohne die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrstunden):

Bei der Grundausbildung ist keine Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben, die benötigte Anzahl von Fahrstunden richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die besonderen Ausbildungsfahrten sind:

5 Fahrstunden Überland auf Bundes-oder Landstraßen 
4 Fahrstunden Autobahn oder Kraftfahrstraßen 
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Erweiterung von A2 länger als zwei Jahre auf A
keine besonderen Ausbildungsfahrten

Ablegen der praktischen Prüfung:

einen Monat vor Erreichen des Mindestalters Prüfungsdauer: 60 Minuten 
Bei Erweiterung von A2 länger als zwei Jahre auf A
Prüfungsdauer: 40 Minuten
Wird die Prüfung nicht gleich bestanden, kann nach 14 Tagen wiederholt werden

Kontakt

Jörg Kurzendörfer
TREND Fahrschule
Diesdorfer Straße 38
06847 Dessau-Roßlau OT Alten

0340-514110

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Unterrichtszeiten

Montag und Donnerstag
17:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Kontakt

Jörg Kurzendörfer
TREND Fahrschule
Diesdorfer Straße 38
06847 Dessau-Roßlau OT Alten

0340-514110

E-Mail schreiben

 

 | Copyright © 2016 Trend-Fahrschule |